Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen beharrt auf ihrem Vorhaben, ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Prinzipien dem BKA ein Zensurrecht einzuräumen, mit dem angeblich kinderpornografische Webseiten ohne weitere juristische Prüfung gesperrt werden könnten.
Kinderpornografie ist zu Recht verboten. Eine Web-Zensur dient aber weder der Strafverfolgung derjenigen, die die Kinder tatsächlich mißbrauchen, noch hindert sie Pädophile und Zwischenhändler ernsthaft daran, Bilder und Videos weiterhin über das Internet auszutauschen. Der Handel wird allenfalls in den Untergrund getrieben, was die Strafverfolgung eher erschwert als erleichtert. Die Musik- und Filmindustrie kann ein Lied davon singen.
Andererseits trifft jede Zensur automatisch auch Unschuldige und ist damit ein schwerer Einschnitt in das gebeutelte Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 GG). Das verdeutlicht eine Google-Suche nach „Wikileaks Sperrliste“ – und zeigt zugleich, warum ich keinen direkten Link setze.
Die angestrebte Protokollierung und Auswertung der Zugriffe auf (möglicherweise zu Unrecht) gesperrte Server steht im krassen Widerspruch zum Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) und würde unschuldige Internetbenutzer der Gefahr aussetzen, daß wegen falscher Daten ihre Wohnung durchsucht und ihre Computer beschlagnahmt werden.
Wie das den eigentlichen Opfern helfen soll, den für Kinderpornografie mißbrauchten und mißhandelten Kindern in aller Welt, bleibt das Geheimnis der Bundesfamilienministerin.
Sinnvoller wäre es, die verbotenen Inhalte nicht zu sperren, sondern direkt an die Quelle zu gehen und die Betreiber der Server zu verfolgen. Da die Verbreitung von Kinderpornografie, anders als bei kopierten Kinofilmen, fast überall auf der Welt strafbar ist, sollte sich Frau von der Leyen lieber für eine bessere internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung einsetzen, als in einer Art und Weise die Einführung polizeistaatlicher Überwachungsmaßnahmen zu fordern, die nach meiner unmaßgeblichen persönlichen Meinung geradezu verfassungsfeindlich ist.
Was ist zu tun? Als erste Maßnahme könnte man auf der Website des Bundestags die aktuelle Petition zum Thema unterzeichnen.